Profitieren Sie bei der Lohnbuchhaltung von einer hohen Abrechnungssicherheit

Für die korrekte Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch im Bereich des Bauwesens (Opens internal link in new windowBaulohn) sind stets aktuelle und detaillierte Kenntnisse im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht notwendig.

Neben der eigentlichen monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter, bieten wir Ihnen im Bereich der Lohnbuchhaltung u.a. folgende Leistungen an:

  • An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern und Aushilfen
  • Sofortmeldungen von Arbeitnehmern und Aushilfen
  • Führung von Lohnkonten
  • Meldung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
  • Anträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz bei Krankheit und Mutterschutz
  • Bearbeitung von Pfändungen
  • Erstellung der Jahresentgeltnachweise für Berufsgenossenschaften
  • Ausstellung von Bescheinigungen
  • Langfristige und gesicherte Archivierung aller aufbewahrungspflichtigen Unterlagen im Datev Rechenzentrum, auch gerade in Bezug auf GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
  • Anträge auf Erstattung bei Kurzarbeit, nicht zur zur Zeiten von Corona (Initiates file downloadFortbildungsnachweis)

Die langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet, gerade im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen, hat gezeigt, dass sich die Prüfer immer intensiver mit der Finanzbuchhaltung befassen, um sozialversicherungspflichtige Vorgänge aufzufinden, die bei den Lohnabrechnungen nicht berücksichtigt wurden.

Es fällt immer wieder auf, dass Ungereimtheiten zwischen den Bankabbuchungen und den gemeldeten Lohndaten auftreten. Wird die Lohnbuchhaltung von einer anderen Stelle als die laufende Finanzbuchhaltung durchgeführt, fallen diese Unstimmigkeiten gar nicht oder zu spät auf. Das kann zu hohen Nachzahlungen und zusätzlichen Kosten führen, die vermieden werden können.

Wir bieten Ihnen eine aufeinander abgestimmte hochwertige Lohn- und Finanzbuchhaltung an.